UNTERSTÜTZEN SIE DIE SPD MIT IHRER SPENDE
Wir finanzieren unsere politische Arbeit aus den Beiträgen unserer Mitglieder und Abgaben der Mandatsträger*innen. Im politischen Wettbewerb in einer sich immer schneller entwickelnden Mediengesellschaft sind wir darüber hinaus auf Spenden angewiesen. Bitte unterstützen Sie unsere Arbeit mit Ihrer Spende! Für uns ist dabei ganz klar: Spenden sind freiwillige Zahlungen. Gegenleistungen kann, darf oder wird es nicht geben. Spenden, die erkennbar in Erwartung oder als Gegenleistung eines bestimmten politischen Vorteils gewährt werden, nehmen wir nicht an!
Mit Ihrer Spende unterstützen Sie die SPD im Landkreis Rotenburg (Wümme) und helfen uns, unsere Politik vor Ort und in Niedersachsen umzusetzen. Spenden an die SPD sind steuerlich absetzbar.
SPENDE PER ÜBERWEISUNG
Sparkasse Rotenburg Osterholz
IBAN: DE25 2415 1235 0000 6292 04
Verwendungszweck bitte wie folgt angeben: Spende, Ihren Namen und Ihre vollständige Anschrift
Nur so können wir Ihnen zu Beginn des nächsten Jahres automatisch eine Spendenquittung zusenden. Ab einer gewissen Höhe müssen wir Spenden an die Staatskasse abführen, wenn keine vollständigen persönlichen Daten vorliegen.
Wir wissen Ihr Vertrauen zu schätzen und wenden äußerste Sorgfalt und höchste Sicherheitsstandards an, um Ihre persönlichen Daten vor unbefugten Zugriffen zu schützen.
INFORMATIONEN ZU SPENDEN AN DIE SPD IM LANDKREIS ROTENBURG
Spenden an die SPD sind steuerlich absetzbar: Das Einkommenssteuergesetz (EStG) kommt Spenderinnen und Spendern mit zwei Regelungen entgegen:
Wer Lohnsteuer / Einkommensteuer zahlt, kann bis zur Hälfte der Spende über die Steuererklärung zurückbekommen. Denn bis zu einer Gesamthöhe von 1.650 Euro (3.300 Euro bei gemeinsam veranlagten Ehegatten) werden Spenden und Beiträge an politische Parteien zu 50 Prozent direkt von der Einkommenssteuer abgezogen. Bis zu weitere 1.650 Euro bzw. 3.300 Euro können vom zu versteuernden Einkommen abgezogen werden (§§ 34 und 10 b Abs. 2 EStG EstG).
Diese Regelungen gelten nur für „natürlichen Personen“. „Juristische Personen“, gemeint sind Unternehmen wie z. B. GmbHs und Aktiengesellschaften, können ihre Spenden nicht steuerlich geltend machen.